Hygiene Konzept Ananda Yoga Zentrum Freiburg
Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Zudem sollte man auch bei nur leichten Krankheitssymptomen, erstmal nicht beim Präsenzunterricht teilzunehmen, sondern online von zu Hause. Dies gilt für ALLE Teilnehmer, sowohl Geimpfte, Genesene und alle anderen.
Die Hände müssen nach dem Ankommen gründlich mit Seife gewaschen werden.
Alle Schüler sollten wenn möglich genügend Abstand während der Yogapraxis voneinander halten, solange sie nicht aus einem Haushalt oder Familienmitglieder sind. So können insgesamt 12 Schüler pro Abend teilnehmen.
Der Abstand sollte auch im Flur, im Hof, auf der Treppe und in der Umkleidekabine dauerhaft gewahrt werden. Wir bitten hier um Selbstverantwortlichkeit. Alle Schüler werden aufgefordert, eine Mund & Nasenschutz-Maske mitzubringen, für Situationen, wo der Abstand kurzzeitig nicht eingehalten werden kann.
Die Umkleidekabine kann benutzt werden.
Es wird nur Einmal-Handtücher im Bad geben. Die Küche wird vorerst nicht von Schülern benutzt, nur von der Lehrkraft.
Es werden keine Gläser und Geschirr aus der Küche benutzt, jeder bringt sein Trinken in gut verschließbaren Trinkflaschen und Essen und Besteck in eigenen Behältnissen mit, wenn notwendig.
Die Decken können benutzt werden, müssen aber nach Benutzung separat auf den Wäschehaufen gelegt werden und nicht zurück auf die sauberen Decken. Jeder Schüler kann auch sein eigenes Kissen, seine Matte und Decke mitbringen.
Die Yogamatten können benutzt werden, sie werden nach Benutzung gründlich gereinigt.
Es wird ausreichend gelüftet, deshalb werden die Fenster öfter offen sein, als sonst.
Nach jedem Unterricht werden alle Oberflächen, die viel angefasst werden von der Lehrkraft gründlich gereinigt. Die Räume werden regelmäßig gut gereinigt und der Sanitärbereich desinfiziert.
Folgende Daten werden bei jeder Klasse dokumentieren: Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden E-mail-Adresse der Nutzerin oder der Nutzer sofern sie noch nicht im System gespeichert sind durch regelmäßige Kursteilnahme.
Hier ein Auszug aus der Corona VO § 6 Datenerhebung des Landes Baden-Württembergs bezüglich der Datenerhebung:
(2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen.
(3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.
(4) Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.